Fragen zur Heizungsmodernisierung
Frage: Unter welchen Bedingungen dürfen nach der Neuregelung weiterhin fossile Öl- oder Gasheizungen in Wohngebäude eingebaut werden?
Antwort: Der Einbau fossiler Heizsysteme bleibt zulässig, sofern ab dem Jahr 2029 ein verbindlicher Mindestanteil von 10 % klimafreundlicher Brennstoffe (z. B. Biomethan oder grüner Wasserstoff) am Gesamtverbrauch eingehalten wird. Während für funktionierende Bestandsanlagen keine Austauschpflicht besteht, unterliegt der Neueinbau im Bestand oder Neubau folgenden Kriterien:

Frage: Welche unmittelbaren Fristen und Kostenrisiken ergeben sich aus dem aktuellen Eckpunktepapier für Bestands-Eigentümer?
Antwort: Eigentümer unterliegen bis zum Inkrafttreten der Neuregelung keinerlei sofortigen Handlungszwängen, müssen jedoch die steigende Kostenstruktur bei fossilen Brennstoffen einkalkulieren. Die wirtschaftlichen Eckpfeiler der Planung sind:
Investitionsrisiko: Da die genaue Ausgestaltung des Mieterschutzes noch aussteht, besteht bei fossilen Neuanlagen das Risiko, dass künftige Brennstoff-Mehrkosten nicht oder nur eingeschränkt auf Mieter umgelegt werden dürfen.